Beschuldigt ist diejenige Person, gegen die sich aufgrund eines Deliktsverdachts das Strafverfahren richtet. Massgebend für den Beginn des Beschuldigtenstatus ist die materielle Beschuldigteneigenschaft, d.h. ausschlaggebend ist, ob die betreffende Person tatsächlich bzw. aus objektiver Sicht einer Straftat verdächtig erscheint.