Die Staatsanwaltschaft hat am 30. Dezember 2011 die Echtzeit-Überwachung der ausländischen Rufnummer x (Adressierungselement) von A.____ (Zielperson) in einem Verfahren gegen A.____ wegen Vorbereitungshandlungen zu Raub angeordnet (Überwachung der beschuldigten Person). Gleichentags hat sie in einem Verfahren gegen Unbekannt die Echtzeit-Überwachung der ausländischen Rufnummer x (überwachtes Element) von B.____ (Anschlussinhaber) die Genehmigung beantragt, da A.____ und B.____ in die Sache verwickelt seien. Erwägungen