Erwägungen 1.2 Vorliegend hat die Staatsanwaltschaft dem Zwangsmassnahmengericht innert (…) Frist ein mehr als 55 Seiten enthaltendes Dossier eingereicht, beinhaltend gemäss Beilagenverzeichnis die Anordnungsverfügung vom 30. November 2011, den Polizeirapport vom 1. Dezember 2011 sowie "weitere relevante Verfahrensakten". 2.2 (…) Angesichts des Umfangs der dem Zwangsmassnahmengericht eingereichten Akten war es richtig, dass im Genehmigungsantrag der Staatsanwaltschaft die Beilagen im Einzelnen aufgelistet wurden (Art. 100 Abs. 2 StPO).