Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 30. November 2011 Anordnung Untersuchungshaft Verhältnismässigkeit Solange eine Geldstrafe im Raum steht beziehungsweise ernsthaft von der Staatsanwaltschaft in Erwägung gezogen wird (in casu versuchter Diebstahl von Wohnwagen ab einem Firmengelände, begangen durch Personen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz und nach eigenen Angaben vorbestraft), ist es unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit nicht zulässig, strafprozessuale Haft zur Sicherung der zu erwartenden Sanktion (Geldstrafe) anzuordnen. Sachverhalt