Im Antrag werden die bisherigen Ergebnisse der Überwachung und die weiteren Ermittlungsergebnisse zusammengefasst und insbesondere dargetan, dass sich der Tatverdacht erhärtet hat und die Verhältnismässigkeit weiterhin gewahrt bleibt (ROLAND W OLTER, in: Peter Goldschmid/Thomas Maurer/Jürg Sollberger, Kommentierte Textausgabe zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Bern 2008, S. 265; MARC RICHARD-JEAN-DIT- BRESSEL, in: Marcel Alexander Niggli / Marianne Heer / Hans Wiprächtiger [Herausgeber], Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, Jugendstrafprozessordnung, Basel 2011, Art.