Die Staatsanwaltschaft führt gegen A.____ seit dem 15. März 2011 eine Untersuchung wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 2 BetmG). Die Staatsanwaltschaft ordnete in dieser Untersuchung am 29. März 2011 die technische Überwachung (Einsatz eines GPS zur Standortermittlung) des auf B.____ eingelösten Fahrzeugs BL x, benutzt durch den Beschuldigten, an. Mit Entscheiden des Zwangsmassnahmengerichts vom 31. März 2011 (350 11 164), 19. April 2011 (350 11 196) und 14. Juli 2011 wurde die Anordnung bzw. Verlängerung dieser Überwachung jeweils genehmigt, letztmals bis zum 17. Oktober 2011.