Es ist somit nicht möglich, die Pikettzeit auf die ordentliche Arbeitszeit auszudehnen und damit quasi eine ständige Stellvertretung der Staatsanwälte/Staatsanwätlinnen durch Untersuchungsbeauftragte einzuführen. Dies würde augenscheinlich dem Bundesrecht und dem klaren Willen des kantonalen Gesetzgebers widersprechen (Protokoll der Landratssitzung vom 15. April 2010, Votum Urs von Bidder, Regula Meschberger und Christine Gorrengourt).