Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung, S. 12). Aus dem entsprechenden Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 29. März 2010 geht hervor, dass diese bewusst dieser Formulierung zugestimmt hat und eine Ausdehnung der Kompetenzen der Untersuchungsbeauftragen zum Erlass von Zwangsmassnahmen wollte. Diese Kompetenz sollte allerdings allein auf den Piketteinsatz beschränkt sein (S. 2). Aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 15. April 2010 geht hervor, dass diese Erweiterung der Kompetenzen der Untersuchungsbeauftragen auf den Erlass von Zwangsmassnahmen im Piketteinsatz unbestritten war.