A.____ wurde am 20. September 2011, 16:55 Uhr, festgenommen, nachdem die Staatsanwaltschaft, vertreten durch die Pikett-Untersuchungsbeauftragte B.____, um 11:55 Uhr, über das polizeiliche Ermittlungsverfahren gegen A.____ informiert worden war und sie unverzüglich seine Festnahme angeordnet hatte. Mit Schreiben vom 22. September 2011 hat die Staatsanwaltschaft, vertreten durch die Pikett-Untersuchungsbeauftragte B.____ die Anordnung der Untersuchungshaft beantragt. Anlässlich der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht ist ebenfalls die Pikett-Untersuchungsbeauftragte B.____ erschienen. Erwägungen 1.