Ordnet das Zwangsmassnahmengericht die amtliche Verteidigung für das Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht an, ist es berechtigt und verpflichtet, über die Entschädigung zu befinden (Erw. 14). Beschwerde gegen Entscheide betreffend amtliche Verteidigung (Erw. 17). Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 30. September 2011 Anordnung von Untersuchungshaft Voraussetzungen für die Anordnung einer amtlichen Verteidigung für das Verfahren vor ZMG Im Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht übt das Zwangsmassnahmengericht die Funktion der Verfahrensleitung aus (Erw.