Die Staatsanwaltschaft hat erstmals am 29. Mai 2011 ein Rechtshilfeersuchen an Deutschland betreffend eine Hausdurchsuchung gestellt. Gemäss den Angaben der Staatsanwaltschaft seien die anlässlich dieser Hausdurchsuchung beschlagnahmten Gegenstände ihr erst am 17. August 2011 vollständig zugestellt worden. Die Staatsanwaltschaft stellte am 23. Juni 2011, 5. Juli 2011 und 20. Juli 2011 weitere Rechtshilfeersuchen gestützt auf die jeweils aktuellen Erkenntnisse. Demnach ist festzustellen, dass die Staatsanwaltschaft nicht untätig war und nebst Befragungen weitere Untersuchungshandlungen vorgenommen oder zumindest – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – veranlasst hat.