Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 30. August 2011 Verlängerung Untersuchungshaft Entscheid Präsidium ZMG trotz hängigem Ausstandsbegehren Der vom Ausstandsbegehren betroffene Richter übt sein Amt bis zum Entscheid über das Ausstandsverfahren weiter aus. Durch die Mitwirkung an der Inspektion einer bestimmten Staatsanwaltschaft ist ein Mitglied der Fachkommission in einem konkreten Strafverfahren nicht befangen. Es fehlt an einem Tätigsein in einer identischen Sache. Der Präsident des Zwangsmassnahmengerichts hat auch nicht in aufeinanderfolgenden und organisatorisch getrennten, aber identischen Funktionen der Rechtsprechung gewirkt. Sachverhalt