gestützt auf die übrigen beschlagnahmten Gegenstände bezüglich der inkriminierten Delikte begründen lässt. Die beschlagnahmten Gegenstände lassen sich durch nichts in Konnex zu den in den Unterhosen von A.____ aufgefundenen Betäubungsmittel bringen. Hingegen lassen sie sich sehr wohl mit dem zugestanden Drogenkonsum sowie mit der Lebensgeschichte und den Vorstrafen des Beschuldigten erklären. Obgleich die Staatsanwaltschaft in ihrem Haftantrag zur Nummernauswertung ("Device Report") des Geräts "Samsung" keine substantiellen Angaben macht, hat das Gericht die Auswertung summarisch geprüft.