Der Beschuldigte und seine Verteidigung erklärten anlässlich der Haftverhandlung vom 18. Juli 2011 im Einzelnen und nachvollziehbar, weshalb der Beschuldigte nach wie vor im Besitz der beschlagnahmten (prima vista) verdächtigen Gegenständen war. Dem Beschlagnahme-/Sicherstellungsprotokoll mangelt es hingegen an detaillierten, eventuell entscheidenden Angaben, wie z.B. über den genauen Fundort der Digitalwaagen und der Mobiltelefone bzw. deren Funktionstauglichkeit. Dem Beschlagnahmeprotokoll kann lediglich entnommen werden, dass die im Protokoll aufgelisteten Mobiltelefone ohne dazugehörende SIM-Karte (also nicht in Betrieb mit einer dazugehörenden Telefonnummer) beschlagnahmt worden sind.