Das Zwangsmassnahmengericht hat mit Entscheid vom 3. Februar 2011 auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Sicherheitshaft bis zur Durchführung der Hauptverhandlung angeordnet. A.____ hat mit Schreiben vom 10. Juni 2011 beim Strafgericht seine Haftentlassung beantragt. Am 14. Juni 2011 hat das Strafgericht mit Präsidialverfügung die Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme aufgefordert. Gleichentags beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung des Haftentlassungsgesuchs und die Verlängerung der Sicherheitshaft für 6 Monate.