Seite 7 Über die Auferlegung der Gebühr entscheidet die verfahrensabschliessende Behörde. 4. Es wird für die verfahrensabschliessende Behörde festgestellt, dass der Zeitaufwand der Verteidigung für das vorliegende Verfahren pauschal (Haftentlassungsgesuch, Stellungnahme, Verfahrensdauer, Akteneinsicht, Vor- / Nachbesprechung und Wegzeit) 3 Stunden und 45 Minuten beträgt. http.//www.bl.ch/zmg Seite 8