Ob unter diesem Gesichtspunkt die Anordnung von Sicherheitshaft verhältnismässig sein wird, kann offen gelassen werden. Dies wird davon abhängen, ob das Strafgericht in der Lage ist, die Hauptverhandlung innert weniger Wochen durchzuführen. Die Schlusseinvernahme wird am 24. Februar 2017 durchgeführt. Anschliessend werden die Akten aufbereitet und die Schlussmitteilung versendet. Die Staatsanwaltschaft will die Anklage spätestens am 20. März 2017 an das Strafgericht überweisen. Zu diesem Zeitpunkt wird sich der Beschuldigte ca. 3½ Monate bzw. 14 Wochen in Untersuchungshaft befunden haben.