3.4.2 Seit dem Haftentscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 8. Dezember 2016 sind verschiedene Ermittlungshandlungen durchgeführt worden. Am 4., 13. und 26. Januar 2017 sind Abklärungen in Zusammenhang mit zahlreichen Rufnummern getätigt worden, welche durch den Beschuldigten benutzt worden sind, welche sich auf beim ihm sichergestellten Zetteln befunden haben bzw. welche aus seinem Mobiltelefon ausgelesen worden sind. Zudem ist die Anzeige verfasst worden und es sind drei Einvernahmen durchgeführt worden (Beschuldigter am 25. Januar 2017 und 17. Februar 2017 sowie B.____ am 20. Februar 2017).