Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte aufgrund der Schwere der ihm vorgeworfenen Delikte (Fälschung von Ausweisen und mehrfacher Widerhandlung gegen das AuG) bei einer allfälligen Verurteilung durch das zuständige Gericht mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen. Zudem hat er mehrfach delinquiert und ist darüber hinaus auch einschlägig vorbestraft (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft 2, Emmenbrücke, vom 22. August 2013), was sich bei einer allfälligen Verurteilung straferhöhend auswirken wird. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 5. Dezember 2016 in Untersuchungshaft.