In der Einvernahme vom 25. Januar 2017 hat der Beschuldigte zugegeben, dass er sich seit Ende August/Anfang September 2016 in der Schweiz aufhalte. Der Notizzettel mit der Rufnummer yyy yyy yy yy sei von ihm geschrieben worden. Somit besteht ein für die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft genügender dringender Tatverdacht betreffend Fälschung von Ausweisen und mehrfachen Widerhandlung gegen das AuG (rechtswidriger Aufenthalt, nicht bewilligte Erwerbstätigkeit). http.//www.bl.ch/zmg