Anlässlich der heutigen Haftverhandlung wiederholt der Verteidiger des Beschuldigten seinen Antrag, dieser sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Im vorliegenden Fall werde das Beschleunigungsgebot verletzt. Es seien keine Ermittlungen mehr durchzuführen, welche einen Einfluss auf den Umfang des Tatverdachts haben. Somit sei die Höhe der zu erwartenden Strafe abschätzbar. Für die Fälschung von Ausweisen könnten maximal 90 Tagessätze erwartet werden. Auch bei einer Berücksichtigung der Erhöhung der mutmasslichen Strafe aufgrund des Vorwurfs der Widerhandlung gegen das AuG wäre die weitere Haft nicht mehr verhältnismässig.