http.//www.bl.ch/zmg Die Staatsanwaltschaft hat das Haftentlassungsgesuch mit Eingabe vom 21. Februar 2017 an das Zwangsmassnahmengericht weitergeleitet und beantragt, das Haftentlassungsgesuch sei abzuweisen. Zudem sei die Untersuchungshaft für 16 Tage bis zum 20. März 2017 zu verlängern. Zur Begründung ihres Antrags führt die Staatsanwaltschaft aus, dass sich der dringende Tatverdacht erhärtet habe und nach wie vor Fluchtgefahr gegeben sei. Zudem würde eine allfällige Verletzung des Beschleunigungsgebots nicht zu einer Haftentlassung führen.