Betreffend Gesuch um Haftentlassung / Antrag auf Haftverlängerung A Gegen den Beschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren unter anderem wegen Fälschung von Ausweisen und Widerhandlung gegen das AuG geführt. Aufgrund des dringenden Tatverdachts sowie wegen Fluchtgefahr wurde mit Entscheid vom 8. Dezember 2016 durch das Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft bis zum 4. März 2017 angeordnet (350 16 599). B