://: 1. In Gutheissung des Antrags des Straf- und Massnahmenvollzugs wird die http.//www.bl.ch/zmg Seite 9 Weiterdauer der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft für die Dauer von 6 Monaten bis zum 14. August 2017 verlängert. 2. Für vorliegenden Entscheid wird eine Gebühr in Höhe von Fr. 350.-- festgesetzt (§ 11 GebT). Über die Auferlegung der Gebühr entscheidet die verfahrensabschliessende Behörde.