3.2.3 Im vorliegenden Fall kann festgestellt werden, dass der Antrag auf Verwahrung beim Strafgericht erst eingereicht werden kann, wenn die Verfügung vom 15. November 2016 betreffend Aufhebung der stationären Massnahme rechtskräftig ist. Derzeit ist in diesem Zusammenhang noch ein Beschwerdeverfahren beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hängig, nachdem A.___