64 Abs. 1 StGB gestellt wird oder werden soll, jeweils zusammen mit der Aufhebung einer stationären Massnahme gemäss Art. 62c Abs. 1 StGB wegen Aussichtslosigkeit einen Antrag beim Zwangsmassnahmengericht betreffend Anordnung von vollzugsrechtlicher Sicherheitshaft einreichen (Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 29. Juli 2015 [350 15 461], bestätigt durch den Beschluss des Kantonsgerichts vom 15. September 2015 und das Urteil des Bundesgerichts 1B_375/2015 vom 12. November 2015).