Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 23. Juni 2011, 350 11 282). Diese Grundsätze müssen auch für die Verfahren betreffend Verlängerung der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft gelten, sofern ein Verfahren beim Strafgericht hängig ist. http.//www.bl.ch/zmg