Mit Schreiben vom 17. Januar 2017 (Eingang 27. Januar 2017) hat der Straf- und Massnahmenvollzug die Verlängerung der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft für die Dauer von sechs Monaten beantragt. Zur Begründung führt der Straf- und Massnahmenvollzug im Wesentlichen aus, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Verwahrung im vorliegenden Fall gegeben seien, so dass hinreichende Anzeichen dafür bestehen, dass das Strafgericht die weitere Inhaftierung von A.____ im Rahmen einer stationären Massnahme oder einer Verwahrung anordnen würde. Zudem müsse von einer erheblichen Rückfallgefahr ausgegangen werden, wodurch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe.