http.//www.bl.ch/zmg richt die Anordnung einer Verwahrung. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete am 23. November 2016 vollzugsrechtliche Sicherheitshaft bis zum 14. Februar 2017 an (350 16 553). A.____ ist derzeit in den Anstalten T.____ untergebracht, wobei die Vollzugsform nicht bekannt ist (Integrationsvollzug, Langzeitvollzug oder Sicherheitsvollzug). Am 4. Januar 2017 hat der Straf- und Massnahmenvollzug dem Strafgericht mitgeteilt, dass A.____ gegen die Verfügung vom 15. November 2016 betreffend Aufhebung der stationären Massnahme am 17. November 2016 beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft eine