Am 8. Juli 2008 wurde A.____ durch das Kantonsgericht Basel-Landschaft wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und mehrfacher Pornographie zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, 11 Monaten und 5 Tagen verurteilt, teilweise als Zusatzstrafe zu einem Urteil des X.____ vom 15. Januar 2002 und unter Anrechnung der Untersuchungshaft vom 9. August 2005 bis zum 2. November 2006. Der Vollzug der Strafe wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Die stationäre Massnahme wurde vorerst in der U.____ vollzogen.