://: 1. In Gutheissung des Antrags des Straf- und Massnahmenvollzugs wird vollzugsrechtliche Sicherheitshaft für die Dauer von 6 Monaten bis zum 20. Februar 2018 angeordnet. 2. Für vorliegenden Entscheid wird eine Gebühr in Höhe von Fr. 350.-- festgesetzt (§ 11 GebT). Über die Auferlegung der Gebühr entscheidet die verfahrensabschliessende Behörde.