Seite 5 der öffentlichen Sicherheit vor. Es sind auch keine Ersatzmassnahmen ersichtlich, welche angeordnet werden können, ist die bisherige stationäre Massnahme doch nicht erfolgreich gewesen. Demzufolge ist der Antrag des Straf- und Massnahmenvollzugs auf Anordnung von vollzugsrechtlicher Sicherheitshaft für die Dauer von sechs Monaten gutzuheissen.