Somit bedarf die Hauptverhandlung einer längeren Vorbereitung, so dass nicht davon auszugehen ist, dass diese innerhalb von sechs Wochen durchgeführt werden kann. Die ursprünglich angeordnete stationäre Massnahme ist erst am 4. Juli 2017 abgelaufen und das aktuelle Verfahren vor Strafgericht erst am 21. August 2017 anhängig gemacht worden.