1.2 1.2.1 Im vorliegenden Fall ist seit dem 18. Januar 2017 (rechtskräftig seit dem 30. Januar 2017 bzw. 2. Februar 2017) kein Verfahren beim Strafgericht mehr hängig. Die ursprünglich mit Beschluss des Strafgerichts vom 5. Juli 2012 verlängerte stationäre Massnahme (300 06 132) ist am 4. Juli 2017 ausgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch der Hafttitel der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft weggefallen (siehe 350 17 431 Erw.