Zudem sei nicht ersichtlich, weshalb kurzfristig von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen sei. Aufgrund verschiedener verfahrensrechtlicher Fehler, welche der Straf- und Massnahmenvollzug begangen habe, müsse nun sofort über die Fortsetzung der stationären Massnahme befunden werden. Innerhalb von sechs Wochen sollte es möglich sein, die nötige Verhandlung vor dem Strafgericht durchzuführen. http.//www.bl.ch/zmg