Das Kantonsgericht habe dabei festgehalten, dass eine definitive Undurchführbarkeit der stationären Massnahme nicht gegeben sei. Das Gutachten gehe immer noch von einer hohen Rückfallgefahr für Sexualdelikte aus. Somit bestehe eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass das Strafgericht die stationäre Massnahme verlängere. Zudem liege nach wie vor Wiederholungsgefahr