http.//www.bl.ch/zmg einer Verwahrung (300 16 44). Mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 23. November 2017 wurde für das Verfahren vor Strafgericht vollzugsrechtliche Sicherheitshaft bis zum 14. Februar 2017 angeordnet (350 16 553). Am 2. Februar 2017 wurde die vollzugsrechtliche Sicherheitshaft durch das Zwangsmassnahmengericht bis zum 14. August 2017 verlängert (350 17 54), bevor der Beschluss des Strafgerichts 18. Januar 2017 betreffend Rückweisung des Antrags auf Verwahrung an den Straf- und Massnahmenvollzug rechtskräftig wurde.