Mit Beschluss vom 5. Juli 2012 wurde durch das Strafgericht erneut eine stationäre Massnahme angeordnet (300 06 132). Diese wurde ab dem 14. November 2012 in der Integrationsabteilung der Anstalten Z.____ vollzogen. Mit Verfügung vom 15. November 2016 hob der Straf- und Massnahmenvollzug die stationäre Massnahme per sofort wegen Aussichtslosigkeit auf und beantragte gleichzeitig beim Strafgericht die Anordnung