2. Es wird festgestellt, dass die durch das Strafgericht am 5. Juli 2012 angeordnete stationäre Massnahme am 4. Juli 2017 ausgelaufen ist. 3. Es werden keine Kosten erhoben. 4. Für das vorliegende Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht erhält Stephan Bernard, Rechtsanwalt, eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 600.-- (inkl. Auslagen) zuzüglich Fr. 48.-- MWST aus der Gerichtskasse. http.//www.bl.ch/zmg