Gemäss dem Gutachter komme eine Fortsetzung der stationären Massnahme durchaus in Betracht. Als Ersatzmassnahmen könnten ein betreutes Wohnen, ein Rayonverbot oder ein Kontaktverbot mit Kindern angeordnet werden. Diese Massnahmen könnten auch mit einem Electronic Monitoring ergänzt werden. Bis zum 30. September 2017 sei mit einem Entscheid des Kantonsgerichts, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht zu rechnen. Sollte dieses Verfahren länger dauern so hätte der Straf- und Massnahmenvollzug sich dafür einzusetzen, dass die stationäre Massnahme für die Dauer des Verfahrens fortgesetzt werde.