Mit Schreiben vom 7. August 2017 hat der Straf- und Massnahmenvollzug form- und fristgerecht die Verlängerung der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft für die Dauer von sechs Monaten beantragt. Zur Begründung führt der Straf- und Massnahmenvollzug im Wesentlichen aus, dass die Weiterführung einer stationären Massnahme aussichtslos sei, da bisher nur geringe Fortschritte erzielt worden seien, die sich nicht in relevanter Weise auf das strukturelle Rückfallrisiko ausgewirkt hätten. Aufgrund der geringen aktuellen Beeinflussbarkeit sei nicht zu erwarten, dass es bei A.__