Am 4. Januar 2017 teilte der Straf- und Massnahmenvollzug dem Strafgericht mit, dass A.____ gegen die Verfügung vom 15. November 2016 betreffend Aufhebung der stationären Massnahme am 17. November 2016 beim Regierungsrat des Kantons Basel- Landschaft eine Beschwerde erhoben hat, so dass diese Verfügung noch nicht rechtskräftig sei. In der Folge hat das Strafgericht am 18. Januar 2017 das Verfahren betreffend Antrag auf Verwahrung an den Straf- und Massnahmenvollzug zurückgewiesen. Dieser Beschluss wurde am 30. Januar 2017 bzw. 2. Februar 2017 rechtskräftig.