http.//www.bl.ch/zmg beim Strafgericht die Anordnung einer Verwahrung. Zudem wurde verfügt, dass A.____ bis zu einem Entscheid des Strafgerichts in einem Gefängnis zwischenplatziert werden sollte. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete am 23. November 2016 vollzugsrechtliche Sicherheitshaft bis zum 14. Februar 2017 an (350 16 553). 3. Am 4. Januar 2017 teilte der Straf- und Massnahmenvollzug dem Strafgericht mit, dass A.____