Am 18. Mai 2011 wurde das Verfahren durch das Kantonsgericht an das Strafgericht Basel- Landschaft überwiesen. Mit Beschluss vom 5. Juli 2012 wurde durch das Strafgericht erneut eine stationäre Massnahme angeordnet. 2. Mit Verfügung vom 15. November 2016 hob der Straf- und Massnahmenvollzug erneut die stationäre Massnahme per sofort wegen Aussichtslosigkeit auf und beantragte gleichzeitig