Der Vollzug der Strafe wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Die stationäre Massnahme wurde vorerst in der Y.____ vollzogen. Mit Verfügung des Straf- und Massnahmenvollzugs Basel-Landschaft vom 6. Juli 2010 wurde die stationäre Massnahme aufgehoben und das Kantonsgericht gebeten, die Anordnung einer anderen Massnahme oder die Verwahrung zu prüfen. Gleichzeitig wurde A.____ bis zu einem Entscheid des Kantonsgerichts in einem Gefängnis zwischenplatziert. Am 18. Mai 2011 wurde das Verfahren durch das Kantonsgericht an das Strafgericht Basel- Landschaft überwiesen.