2. Der Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 14. Juli 2017 wird abgewiesen. 3. Der Haftverlängerungsantrag des Straf- und Massnahmenvollzugs vom 14. Juli 2017 wird abgewiesen. 4. Es werden keine Kosten erhoben. 5. Es wird für die verfahrensabschliessende Behörde festgestellt, dass der Zeitaufwand der Verteidigung für das vorliegende Verfahren pauschal (Verfahrensdauer, Stellungnahme, Akteneinsicht und Vor- /Nachbesprechung) 3 Stunden und 45 Minuten beträgt.