4. Es ist für die verfahrensabschliessende Behörde festzustellen, dass der Zeitaufwand des Rechtsvertreters für das vorliegende Verfahren pauschal 3 Stunden und 45 Minuten beträgt. http.//www.bl.ch/zmg Seite 9 Es wird entschieden: ://: 1. Das Haftentlassungsgesuch des Strafgerichts vom 13. Juli 2017 wird gutgeheissen und A.____ ist unverzüglich aus der Haft zu entlassen.