Es kann deshalb nicht davon gesprochen werden, dass das Vorabgutachten von Dr. B.____ zufolge verschiedener Mängel absolut unverwertbar ist und diese Unverwertbarkeit bereits durch das Zwangsmassnahmengericht festzustellen ist. 2.2.5 Aus den vorangegangenen Erwägungen ergibt sich somit, dass sich das Zwangsmassnahmengericht bei der Frage der erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit während http.//www.bl.ch/zmg