Solche verbotene Beweiserhebungsmethoden sind hier nicht ersichtlich und werden durch die Staatsanwaltschaft auch nicht geltend gemacht. Auch ist die Frage, ob Dr. B.____ als Gutachter befangen ist oder sein Vorabgutachten inhaltliche Mängel aufweist, welche die Überzeugungskraft des Vorabgutachtens ernstlich erschüttern können, durch das Sachgericht bzw. die Beschwerdeinstanz zu beantworten. Eine solche Beurteilung kann und darf durch das Zwangsmassnahmengericht in einem Haftverfahren nicht vorweggenommen werden. Es ist in diesem Zusammenhang allerdings festzuhalten, dass es sich beim Gutachten von Dr. B.____ um ein Vorabgutachten handelt.