Dieses hat nicht dieselbe Fragestellung wie ein definitives forensisch-psychiatrisches Gutachten. Vielmehr beinhaltet es dieselbe Fragestellung wie eine fokale Risikoeinschätzung. Dabei handelt es sich um eine Gefährlichkeitseinschätzung zuhanden der Justizbehörden. Beurteilt http.//www.bl.ch/zmg